Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Schweizer Autobahnvignette
Ja, Anhänger und Wohnwagen bis 3.5t Gesamtgewicht benötigen eine eigene, separate Vignette. Die Vignette muss gut sichtbar am Anhänger angebracht werden, in der Regel an einer nicht abnehmbaren, leicht zugänglichen Stelle.
Hinweis: Motorräder benötigen keine Vignette.
Hinweis: Motorräder benötigen keine Vignette.
Bei einem Scheibenersatz wird die Vignette kostenlos ersetzt, wenn der Nachweis der alten Vignette (Rest der Vignette auf der alten Scheibe) und die Rechnung für die neue Scheibe vorgelegt werden kann. Wenden Sie sich hierfür an die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) oder eine größere Postfiliale mit Schalterdienstleistungen.
Bewahren Sie immer die entsprechenden Belege auf.
Bewahren Sie immer die entsprechenden Belege auf.
Nein, für diese beiden Tunnel fällt eine separate Sondermaut an. Sie sind private oder teilprivate Betreiber und erheben eigene Gebühren für die Nutzung. Die Schweizer Autobahnvignette ist ausschliesslich für die Benutzung der Nationalstrassen (Autobahnen und Autostrassen) gültig, die dem Bund unterstellt sind.
In der Schweiz gemietete Fahrzeuge haben in der Regel bereits eine gültige Vignette, da die Vermieter diese in ihren Fuhrpark integrieren. Bei Anmietung im Ausland (z.B. in Deutschland oder Frankreich) muss dies geprüft werden. Es ist Ihre Verantwortung sicherzustellen, dass das Fahrzeug über eine gültige Vignette verfügt, bevor Sie Schweizer Nationalstrassen befahren.
Nein, in der Schweiz gibt es ausschliesslich die Jahresvignette. Es sind keine Tages-, Wochen- oder Monatsvignetten erhältlich. Die Gültigkeit beträgt immer vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (insgesamt 14 Monate).
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